Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Wesemann-Consulting (nachstehend Dienstleister genannt) und ihren Vertragspartnern (nachstehend Auftraggeber genannt).

 

2. Vertragsgegenstand

Der Gegenstand des Vertrages und die Leistungsbeschreibung werden im jeweiligen Dienstleistungsvertrag vereinbart.

 

3. Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung erklärt der Kunde sein Vertragsangebot. Der Vertrag kommt mit der Zusendung der Auftragsbestätigung zustande.

 

4. Vertragsdauer und Kündigung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet an den spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkten.

4.2 Eine ordentliche Kündigung vor Vertragsbeginn ist nicht vorgesehen. Unberührt hiervon bleibt das gesetzliche Widerrufsrecht.

4.3 Statt des ursprünglichen Teilnehmers / der ursprünglichen Teilnehmer kann der Auftraggeber bis zum Beginn vertraglich vereinbarter Seminare Ersatzteilnehmer anmelden, ohne dass weitere Kosten entstehen.

4.4 Umbuchungen von Seminaren kann der Auftraggeber bis zu vier Wochen vor Seminarbeginn vornehmen. Für diesen Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 85,00 € zzgl. Der gesetzlichen MwSt. vereinbart, jedoch höchstens 15% der Seminarkosten.

4.5 Seminare können vom Auftraggeber bis 4 Wochen vor Seminarbeginn storniert werden. Für diesen Fall wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr bzw. Aufwandsentschädigung von 25% der Seminarkosten vereinbart.

4.6 Wird das Seminar für einzelne Teilnehmer oder insgesamt vom Auftraggeber weniger als 4 Wochen vor Beginn storniert, wird die Seminargebühr in voller Höhe fällig. Kann der frei gewordene Platz bei der Kündigung für einen einzelnen Teilnehmer durch den Dienstleister bis zum Seminarbeginn besetzt werden, wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 85,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt. fällig, jedoch höchstens 15% der Seminarkosten.

 

5. Vergütung, Fälligkeit

Der Rechnungsbetrag wird 14 Tage vor Seminarbeginn ohne Abzug fällig und ist zu diesem Zeitpunkt zu zahlen, jedoch nicht vor dem dritten Tag nach Rechnungserhalt.

 

6. Verschwiegenheitspflicht

Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

 

7. Datenschutz und Nutzung Ihrer Daten

7.1 Alle vom Auftraggeber überlassenen Daten werden vertraulich behandelt und nur in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt. Die erhaltenen Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, Fax-Nr., Telefon-Nr., E-Mail-Adresse, Zahlungsart, Kontoverbindung, Kreditkartennummer) werden in der Kundendatei gespeichert und zum Zwecke der Erbringung der Leistung und zur Abrechnung verarbeitet, genutzt und – soweit notwendig – an dafür beauftragte Dienstleister weitergegeben.

7.2 Soweit von dem Auftraggeber nichts anderes angegeben wird, kann dieser künftig per Post, E-Mail bzw. Fax und telefonisch über das Seminarprogramm des Dienstleisters informiert werden. Der Auftraggeber kann diese bestehende Einwilligung jederzeit schriftlich oder per E-Mail widerrufen.

 

8. Haftung

Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, sofern sie nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betrifft oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen.

 

9. Gerichtsstand

9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

9.2 Für den Gerichtsstand ist der Sitz des Dienstleisters maßgeblich.

9.3 Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt für Auftraggeber aus dem Inland und dem Ausland gleichermaßen.

 

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

 

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